2. Mit E-Mail vom 6. April 20203 informierte die KDP die Gemeinde, dass der Beschwerdeführer entgegen der Bewilligung anstelle der geforderten und bewilligten Ziegel oder Eternitbedachung ein Blechdach einsetzen wolle. Mit Schreiben vom 24. April 20204 informierte die Gemeinde den Beschwerdeführer, ein allfälliger Materialwechsel der Dacheindeckung bedürfe einer Projektänderung. Sie wies ebenfalls darauf hin, dass gemäss den ersten Rückmeldungen der KDP und des AGR kaum Aussicht auf eine Bewilligung einer solchen Projektänderung bestehe.