Nach einer Projektanpassung erteilte die Gemeinde mit Gesamtentscheid vom 4. Oktober 20192 gestützt auf die Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 16. September 2019 die Baubewilligung. In Ziffer 14.2 des Dispositivs erklärte die Gemeinde dabei u.a. die Auflagen des Fachberichts der kantonalen Denkmalpflege (KDP) vom 4. September 2019 als Bestandteil der Gesamtbewilligung. Darin beantragte die KDP die Bewilligung des Vorhabens mit den Auflagen, dass die Tore mit einer Holzfüllung zu versehen sind und die Dacheindeckung mit Ziegeln oder Eternit zu bemustern ist. Der Entscheid vom 16. September 2019 erwuchs unangefochten in Rechtskraft.