«1. Baubewilligung Projektänderung Die nachträgliche Projektänderung vom 1. März 2021 wird bewilligt. Massgebend sind die von der Gemeinde Uttigen am 20. Mai bzw. 13. August 2021 gestempelten Pläne (Grundrisse / Schnitt 1:100 und Fassaden 1:100) vom 18. Mai 2021 (rev.). 1.1. (aufgehoben) 2. (aufgehoben)» Im Übrigen wird die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Uttigen vom 13. August 2021 bestätigt. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.