Balkone bis max. 2.00 m - eingeschossige Wintergärten bis max. 2.50 m Vorbehalten bleiben: - Freihaltung der Fussgängerbereiche gem. Überbauungsplan - nachbarrechtliche Bestimmungen - Strassenabstandsvorschriften bezüglich Abständen zu den öffentlichen Strassen 3 Zur Vermeidung gegenseitiger Beeinträchtigungen ist in den im Überbauungsplan entsprechend bezeichneten Gebieten die Nutzungsart der Erdgeschosse und die Grundrissgestaltung auf die gegebene Situation (Nachbarbauten, angrenzende Freiräume) speziell sorgfältig abzustimmen.