2. Eventualiter: Die Ziffer 2 (Teil-Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung) des Dispositivs der Teilbaubewilligung und des Teilbauabschlags mit Wiederherstellungsverfügung Projektänderung 885/18.013-2 vom 13. August 2021 der Einwohnergemeinde Uttigen sei aufzuheben und die Akten zu einem neuen Entscheid betreffend Vergrösserung des Balkons gemäss Projektänderung vom 1. März 2021 an die Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -