3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 14. September 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: 1. Die Ziffer 2 (Teil-Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung) des Dispositivs der Teilbaubewilligung und des Teilbauabschlags mit Wiederherstellungsverfügung Projektänderung 885/18.013-2 vom 13. August 2021 der Einwohnergemeinde Uttigen sei aufzuheben und die Vergrösserung des Balkons gemäss Projektänderung vom 1. März 2021 sei zu bewilligen.