2. Am 25. Januar 2021 meldeten die Eigentümerin und der Eigentümer der Nachbarparzelle Nr. A.________ der Gemeinde, dass der im Bau befindliche Balkon bei der Studiowohnung im Hochparterre auf Parzelle Nr. G.________ nicht den bewilligten Plänen entspreche. Daraufhin forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer 1 auf, die entsprechenden Gebäudeteile zurückzubauen oder ein nachträgliches Baugesuch dafür einzureichen. Der Beschwerdeführer 1 reichte am 1. März 2021 bei der Gemeinde angepasste Pläne bzw. eine nachträgliche Projektänderung ein. Diese umfasst die Vergrösserung des Balkons und eines