a) Die Rügen bezüglich der fehlenden Bepflanzung (hochstämmige Baumreihe) bei der Spielfläche und der Lärmemissionen durch die Spielfläche gehen über das Anfechtungsobjekt hinaus. Die Rüge zum Ausstand des Gemeindepräsidenten und des Präsidenten der Baukommission ist sodann verspätet eingegangen. Auf diese Rügen ist daher nicht einzutreten. Die weiteren Rügen erweisen sich als unbegründet, weshalb die Beschwerde im Übrigen abzuweisen ist.