Versiegelungen von Strassen und Wegen sollten womöglich vermieden werden, damit Wasser natürlich versickern könne, der Pflanzenschutz funktionieren würde und die Promenade bzw. Allee damit klimaregulierende Funktion hätte. Ferner sollten Anlagen zur Erholung mit mehr Bäumen und Grünanlagen bestückt werden, die Temperatur in den Siedlungen positiv regulierten. b) Art. 31a KV lautet wie folgt: 1 Kanton und Gemeinden setzen sich aktiv für die Begrenzung der Klimaveränderung und deren nachteiliger Auswirkungen ein. 2 Sie leisten im Rahmen ihrer Kompetenzen den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der