a) Der Beschwerdeführer bringt vor, die Planung und Umsetzung der Allee genüge nicht den Vorgaben von Art. 31a KV26. Nach dem neuen Klimaartikel bestehe ein Auftrag der Gemeinde, ihre Bürger mit den empfohlenen Massnahmen des Bundes zu schützen. Diese Bestimmung habe verpflichtenden Charakter. Damit nicht in Einklang zu bringen sei hier, dass die Promenade geteert und nicht klimaschützend entgegen dem Sonnenverlauf ausgerichtet sei. Versiegelungen von Strassen und Wegen sollten womöglich vermieden werden, damit Wasser natürlich versickern könne, der Pflanzenschutz funktionieren würde und die Promenade bzw. Allee damit klimaregulierende Funktion hätte.