c) In der angefochtenen Verfügung vom 4. August 2021 führt die Gemeinde Aarberg aus, der Standort in der UeO sei nur schematisch dargestellt und könne in geringem Umfang verschoben werden. Die Gemeinde Aarberg hat sich gemäss Abfallreglement mit dem vorliegenden Standort einverstanden erklärt.