Auch diese Beurteilung der Gemeinde Aarberg überzeugt, ebenso wie die gewählten Standorte von zwei Sitzbänken bei der Spielfläche sowie von einer dritten Sitzbank im Bereich der Kreuzung Nord- Süd- sowie Ost-West-Verbindung. Vermutungsgemäss halten sich dort am ehesten Personen auf, weswegen eine Sitzgelegenheit an diesen Orten ohne weiteres angebracht ist. Die Vorbringen des Beschwerdeführers gegen die Platzierung der Sitzbänke verfangen folglich nicht.