Die Beschwerdegegnerin begründet die einseitige Bepflanzung der Promenade mit Bäumen auf der Seite der Mehrfamilienhäuser damit, dass die Strassenseite der Einfamilienhäuser durch Werkleitungen belegt sei. Die Gemeinde Aarberg gibt überdies mehrere Strassen als Beispiele an (L.________weg, M.________strasse und N.________feld), bei denen ebenfalls nur auf einer Seite der Strasse Bäume vorhanden sind und eine Distanz von mehreren Metern (10-15 m) zwischen den Bäumen liegt. Auf den Luftbildern21 ist ersichtlich, dass die angegebenen Strassen bloss auf einer Strassenseite eine Baumreihe aufweisen. Der Gemeinde steht bei