Zudem würden Sitzbänke in der Regel dort aufgestellt werden, wo sich hauptsächlich Personen aufhalten. Deshalb seien zwei von drei Sitzbänke angrenzend an die Spielfläche angeordnet worden. c) In der angefochtenen Verfügung vom 4. August 2021 führt die Gemeinde Aarberg aus, die vorliegende Allee lehne sich an bestehende Alleen in Aarberg an, sowohl punkto Bepflanzung (einreihig und nicht doppelseitig) wie auch den Pflanzenabständen (in der Regel zwischen 10 und 15 m) und gelte demnach als ortsüblich. Solche Alleen befänden sich z.B. am L.________weg, an der M.________strasse oder im N.________feld (Stichstrasse von der O.________strasse gegen den P.________).