Die Beschwerdegegnerin reichte zusammen mit der Beschwerdeantwort eine Stellungnahme der I.________ AG ein. Bezüglich der schmaleren Promenade bringt diese vor, das im Jahr 2014 revidierte RPG20 verunmögliche auf längere Sicht die Einzonung der nördlich angrenzenden, landwirtschaftlichen Fläche («Allmändrieder Nord»). Dadurch verliere die Nord-Süd-Achse ihre ursprüngliche Bedeutung einer Erschliessungsanlage. Dies habe dazu geführt, dass die Breite, angepasst auf die Bedürfnisse des Langsamverkehrs, in Absprache mit der Bauverwaltung der Gemeinde Aarberg, reduziert worden sei. Zudem würden Sitzbänke in der Regel dort aufgestellt werden, wo sich hauptsächlich Personen aufhalten.