Werkleitungen belegt und die Bäume könnten deshalb nur auf der Seite entlang der Mehrfamilienhäuserzone angeordnet werden. Die Anzahl und Lage der Bäume sei einerseits durch die vorhandene Situation (Hauszugänge, Trafostation, Platzgestaltung, Werkleitungsquerungen) und andererseits durch einen etwa gleichmässigen Zwischenabstand, welcher nicht kleiner als 10 m sein dürfe, begrenzt. Weiter könne die Nord-Süd-Achse als Fussgängerweg nicht mit einer Allee-Definition gemäss Duden verglichen werden.