a) Der Beschwerdeführer rügt, die UeO sei nicht genügend umgesetzt. Er bringt zusammengefasst vor, die Promenade sei schmaler, die Baumallee anders und die Verteilung der Sitzbänke ungünstiger vorgenommen worden, als ursprünglich geplant. Daraus erfolge ein Zugewinn von Land auf der Parzelle der Miteigentümergemeinschaft für das Baufeld D. Dies wirke sich nachteilig für die Eigentümer der Einfamilienhäuser aus. Die Spielwiese sei von 14 m auf 4.5 m an das Grundstück des Beschwerdeführers herangerückt.