Beschwerdeführer sich mittels Einsprache im entsprechenden Planerlassverfahren wehren können und müssen. Gemäss der Gemeinde Aarberg hatte der Beschwerdeführer dies zwar auch getan, aber offensichtlich ohne entsprechenden Erfolg. Auf die Beschwerde ist insoweit entsprechend den Ausführungen in Erwägung 4d und e vorangehend ebenfalls nicht einzutreten. 5. Umsetzung UeO: Ausstattung der Promenade: Baumallee, Sitzbänke und Strassenbreite