Dementsprechend vertritt ihres Wissens kein Mitglied ihrer Behörden die Interessen der Eigentümer der MFH-Einheiten oder der Beschwerdegegnerin. Die Nord-Süd-Verbindung sei kein Teil der Arbeiten der Baugesellschaft. 12 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21). 6/15 BVD 110/2021/160