c) Die Gemeinde Aarberg entgegnet, es habe keine Verletzung von Ausstandsregeln gegeben. Mit Genehmigung des AGR sei am 9. November 2015 im Rahmen einer geringfügigen Änderung, beschlossen durch den Gemeinderat am 10. November 2014, das Nutzungsmass für den Sektor «Mehrfamilienhäuser» geändert worden. Auch der heutige Beschwerdeführer, damals Einsprecher gegen die aufgelegte Änderung der Planung, habe nichts dergleichen moniert. Gestützt darauf habe das Regierungsstatthalteramt am 3. Mai 2016 die in diesem Perimeter bisher letzte Baubewilligung für MFH der erwähnten Baugesellschaft («Baukonsortium») erteilt.