(Mehrfamilienhaus) gewesen sei. Somit sei er eigentlich befangen gewesen und hätte in den Ausstand treten sollen. Weiter würden Mitglieder des Baukonsortiums in der Gemeinde Aarberg berufliche Funktionen ausüben. Es sei heikel, dass diese Interessenskollisionen nicht entschärft worden seien, indem sie wegen möglicher Befangenheit in den Ausstand getreten seien. So habe die Gemeinde Aarberg dem Baukonsortium einseitig eine Erhöhung der Bruttogeschossfläche, Ausnützungsziffer und letztendlich neun zusätzliche Einheiten bewilligt. Der Gemeindepräsident und der Präsident der Baukommission hätten nach den Regeln des VRPG12 wegen Anscheins von Befangenheit in den Ausstand treten müssen.