Es ist daher nicht ersichtlich, inwiefern die Baumreihen und die Allee sachlich zusammenhängen. Der Hinweis auf den Koordinationsbedarf hinsichtlich der Lärmproblematik verfängt ebenfalls nicht, da weder die hochstämmige Baumreihe noch die Promenade gemäss der UeO die Aufgabe haben, die Lärmemissionen der Spielfläche generell und im Besonderen für die Einfamilienhäuser zu begrenzen. Es ist somit weder dargelegt noch ersichtlich, weshalb es eine Koordination zwischen den beiden genannten Vorhaben erfordert. Im Übrigen liegt bezogen auf das eingereichte Baugesuch keine Teilbaubewilligung im Sinne von Art. 32c BauG vor (Erwägung 2).