In der UeO gibt es keine Vorgaben, die (zurzeit noch fehlenden) hochstämmigen Baumreihen rechtwinklig zur Nord-Süd-Verbindung mit der Allee der Nord-Süd-Verbindung abzustimmen und zu koordinieren. Die hochstämmigen Baumreihen dienen gemäss der UeO einzig der visuellen Abgrenzung der Spielfläche zu den Mehrfamilienhäusern (Art. 16 Abs. 2 UeV). Es ist daher nicht ersichtlich, inwiefern die Baumreihen und die Allee sachlich zusammenhängen.