Eine Erwähnung der hochstämmigen Baumreihe gemäss Art. 16 Abs. 2 UeV als visuelle Abgrenzung der Spielfläche fehlt in dieser Projektbeschreibung und kann ihr auch nicht sinngemäss entnommen werden. Auch der zusammen mit dem Baugesuch eingereichten Plan «Situation Gestaltungsplan 1:100» enthält keine hochstämmigen Baumreihen zwischen der Spielfläche auf der Parzelle Aarberg Gbbl. Nr. A.________ und den Baufeldern D und E.