d) Im vorinstanzlichen Verfahren ersuchte die Beschwerdegegnerin die Gemeinde Aarberg um die Beschränkung der Baubewilligung auf eine Teilbaubewilligung. Das Thema der fehlenden Baumreihe sei zwecks Vermeidung weiterer Verzögerung beim Ausbau der Nord-Südverbindung in einem separaten Bewilligungsverfahren zu beurteilen und für das restliche Bauvorhaben eine Teilbaubewilligung zu erteilen.9 Wie unter Ziffer I.1. aufgeführt, erteilte die Gemeinde Aarberg mit Verfügung vom 4. August 2021 eine Baubewilligung und listete dabei die baulichen Massnahmen einzeln auf, wobei keine «Bepflanzung entlang der Baufelder D und E» erwähnt ist.