« 1. Es sei die Teilbaubewilligung Nr. 1 vom 4.8.2021 aufzuheben und im Sinne der nachfolgenden Ausführungen abzuändern und mit Auflagen und Bedingungen zu erteilen. 2. Allenfalls sei die Teilbaubewilligung Nr. 1 vom 4.8.2021 aufzuheben und zur Neubeurteilung im Sinne der nachfolgenden Ausführungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Subeventuell sei vor einem Entscheid eine Instruktionsverhandlung durchzuführen. - unter Kosten und Entschädigungsfolge - »