Verbindung gemäss UeO «G.________». Dabei hielt die Gemeinde Aarberg den Umfang der Baubewilligung wie folgt fest: - Fertigstellung der Nord-Süd-Verbindungsstrasse (Strassenbau) - Strassenentwässerung - Umgebungsgestaltung zwischen dem Strassenkörper und den Mehrfamilienhäusern - Verschieben des Velounterstandes - Neubau Containerstandort 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 6. September 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: