Gleichzeitig reichte der Beschwerdeführer eine baupolizeiliche Anzeige bei der Gemeinde Aarberg ein. Im vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahren ersuchte die Beschwerdegegnerin die Gemeinde Aarberg sodann um die Beschränkung der Baubewilligung auf eine Teilbaubewilligung.3 Mit als «Teil-Baubewilligung Nr. 1» bezeichneter Verfügung vom 4. August 2021 erteilt die Gemeinde Aarberg die Baubewilligung für die Fertigstellung der Nord-Süd- 1 Überbauungsordnung (UeO) «G.________» der Gemeinde Aarberg, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und