3. Die Gemeinde Bätterkinden hat dem Beschwerdeführer Parteikostenersatz in der Höhe von CHF 584.10 (inklusive Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher F.________, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat