Im Zuge der Umbau- und Erweiterungsarbeiten von 2019 baute der Beschwerdeführer nicht nur auf der Nordseite ein elektrisches Rolltor ein, sondern er vergrösserte den Grundriss auf 5.25 m x 5.50 m (gemäss nachträglichem Baugesuch) bzw. auf 5.26 m/5.24 m x 5.49 m (gemäss Messungen des Geometers) und er erweiterte die Verschalung, so dass aus dem auf zwei Seiten offenen Autounterstand eine geschlossene Garage wurde. Der Strassenabstand beträgt seither nur noch gut einen Meter, ebenso der Gebäudeabstand zum Haus Nr. 2. An der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Strassenund Gebäudeabstands besteht ein erhebliches öffentliches Interesse.