Rechtswidriges Verhalten soll sich nicht lohnen. Ausnahmsweise kann ganz oder teilweise auf die Wiederherstellung verzichtet werden, wenn sie unverhältnismässig wäre oder wenn Gründe des Vertrauensschutzes entgegenstehen.25 Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist somit die Regel. Eine Bauherrschaft, die ohne Baubewilligung oder in Abweichung von einer Baubewilligung baut, darf grundsätzlich nicht bessergestellt werden als diejenigen, die sich an die Vorschriften halten. Soweit der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands eine Verletzung der Begründungspflicht rügt, kann ihm deshalb nicht gefolgt werden.