Insbesondere würde sich an der seit Jahren bestehenden Parkplatzsituation nichts ändern. Das angestrebte Ziel, die Verbesserung der Verkehrssicherheit, könne durch einen Rückbau des elektrischen Rolltors nicht erreicht werden. Die Wiederherstellungsmassnahmen seinen deshalb keineswegs geeignet und bereits aus diesem Grund unverhältnismässig. Hinzu komme, dass die verfügten Wiederherstellungsmassnahmen auch nicht erforderlich, geschweige denn zumutbar seien. Der Rückbau habe auch deshalb zu unterbleiben, da es sich lediglich um eine geringfügige Abweichung vom Erlaubten handle. Die Wiederherstellungsmassnahmen seien deshalb aufzuheben.