5. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands a) Für den Fall, dass die Beschwerdeinstanz zum Schluss komme, dass die Anpassung des Autounterstandes nicht bewilligt werden könne, beantragt der Beschwerdeführer, von einem Rückbau des Garagentors bzw. einer Wiederherstellung des früheren Zustands sei abzusehen. Die Gemeinde habe in Bezug auf die verfügten Wiederherstellungsmassnahmen die Begründungspflicht verletzt. Es bestehe kein öffentliches Interesse am Rückbau. Insbesondere würde sich an der seit Jahren bestehenden Parkplatzsituation nichts ändern.