Im Zusammenhang mit dem heterogenen Bestand in der Gemeinde diene der Anblick des angepassten Autounterstandes klarerweise als Verschönerung des Dorfbildes und bewirke somit eine im öffentlichen Interesse liegende Aufwertung der gesamten Gemeinde. Ausserdem sei zu beachten, dass seine Fahrzeuge vor der Installation des Rolltores im Jahr 2019 jeweils mit einem geringeren Abstand zur Strasse parkiert worden seien. Folglich habe die Anpassung des Autounterstandes auch zu einer Verbesserung der Verkehrssituation beigetragen. Des Weiteren sei zu berücksichtigen, dass es sich bei den übrigen auf der Parzelle Nr. G.________ befindlichen Bauten um erhaltenswerte Baudenkmäler handle.