Die Rechtswidrigkeit wird verstärkt, wenn das öffentliche oder nachbarliche Interesse, das durch die verletzte Norm geschützt werden soll, durch den Umbau oder die Erweiterung noch stärker beeinträchtigt würde als bisher, wenn also die Auswirkungen des Vorhabens zu einer Verschlechterung des bereits rechtswidrigen Zustands führen würden. Nicht entscheidend ist, ob die massgebende Vorschrift zusätzlich oder eine andere Vorschrift neu verletzt würde, denn bei einer Verletzung braucht es ohnehin eine Ausnahmebewilligung.18 In den Anwendungsbereich der Besitzstandsgarantie fallen somit ehemals rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen, die neuen Vorschriften nicht mehr entsprechen.