Die Besitzstandsgarantie bedeutet, dass rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen in ihrem Bestand geschützt sind, d.h. neue Vorschriften auf sie nicht anwendbar sind. Sie dürfen, auch wenn sie neuen Vorschriften und Plänen nicht entsprechen, als sogenannte altrechtliche Bauten so, wie sie sind, weiterbestehen unterhalten und weiterhin in der bisherigen Art genutzt werden.16 Das bernische Recht erlaubt darüber hinaus eine zeitgemässe Erneuerung bestehender Bauten und Anlagen.