Erneuerung dar. Mit der Verlängerung des Daches und dem vollständigen Schliessen des Autounterstandes sei dieser vielmehr wesentlich umgebaut worden. Zudem liege eine Erweiterung vor, werde doch mit der Schliessung der Fassaden nicht nur das baurechtlich relevante Mass deutlich vergrössert, sondern faktisch auch der geschlossene, nutzbare Raum. Mit diesen Veränderungen werde der Strassenabstand verletzt.