Die Gemeinde hält demgegenüber fest, die im Jahr 2019 vorgenommenen Veränderungen seien nicht von der Besitzstandsgarantie abgedeckt. Im Jahr 2007 sei ein auf zwei Seiten offener Autounterstand mit den Massen 4 m x 4 m und einem auskragenden Dachvorsprung auf der Westseite bewilligt worden. Die Dachverlängerung gegen Norden sei nie förmlich bewilligt worden. Auch wenn diese heute wegen Zeitablaufs nicht mehr wiederhergestellt werden müsse, geniesse sie keine Besitzstandsgarantie. Vergleichsgrösse für die Frage der Besitzstandsgarantie sei deshalb die 2007 bewilligte Baute und nicht der tatsächlich gebaute Zustand mit dem gegen Norden verlängerten Dach.