Folglich handle es sich beim ursprünglich im Jahr 2007 erstellten Autounterstand mit dem nordseitigen Vordach um eine bewilligte Baute. Im Jahr 2019 sei daran eine geringfügige Anpassung, insbesondere die Installation eines elektrischen Rolltors, vorgenommen worden. Mit dieser Anpassung seien weder die Fläche noch das Volumen des Unterstandes vergrössert worden. Es handle sich folglich um eine erlaubte Anpassung bzw. um eine zeitgemässe Erneuerung, die zu bewilligen sei.