Gemäss den bewilligten Plänen weist dieser eine Grundfläche von 4 m x 4 m, sowie einen Dachvorsprung auf der Westseite von 1.30 m auf. Der kürzeste Abstand gegenüber der H.________gasse befindet sich bei der nordöstlichen Ecke und beträgt 2.0 m. Der 8 Vgl. Bauabstand vom öffentlichen Verkehrsraum, GBR S.44 9 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 12 N. 16 10 Beilage 4 zur Beschwerde 11 Vgl. Beilage 5 zur Beschwerdevernehmlassung 12 Vgl. dazu insbesondere Vorakten Baupolizeiliches Verfahren, p. 33 und 34, Beilagen 3, 4 und 6 zur Beschwerde,