d) Einem Baugesuch ist unter anderem ein Situationsplan beizulegen (vgl. Art 10 Abs. 3 BewD13). Dieser soll insbesondere Aufschluss geben über Lage und Grundfläche des Bauvorhabens und in Zahlen seine Abstände von den Strassen und den Grenzen benachbarter Grundstücke und Gebäude (vgl. Art. 13 Abs. 1 Bst. f BewD). Der Beschwerdeführer erhielt am 4. Juni 2007 eine kleine Baubewilligung für das Aufstellen eines auf zwei Seiten offenen Autounterstandes. Gemäss den bewilligten Plänen weist dieser eine Grundfläche von 4 m x 4 m, sowie einen Dachvorsprung auf der Westseite von 1.30 m auf.