Der Beweisantrag, Akten bezüglich der Sanierungsarbeiten der H.________gasse sowie der Grenzverschiebungen auf den gegenüberliegenden Parzellen beizuziehen, wird deshalb abgewiesen. Hingegen ist aufgrund der Fotos in den Akten ersichtlich und wird von der Gemeinde auch ausdrücklich bestätigt, dass sich der Fahrbahnrand im Bereich der Zufahrt zum Autounterstand bzw. der Garage im Laufe der Zeit verändert hat.12 Weitere Abklärungen dazu sind jedoch aus den nachfolgend ausgeführten Gründen nicht erforderlich.