Der von der Gemeinde beauftrage Geometer habe bei der Messung des Bauabstands nicht auf den Fahrbahnrand, sondern fälschlicherweise auf die noch nicht bereinigte Grundstücksgrenze abgestellt. Unter Berücksichtigung eines rechtmässig erstellten und korrekt markierten Fahrbahnrandes sei ohne Weiteres davon auszugehen, dass der Autounterstand den Strassenabstand einhalte.