2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 19. Januar 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheids der Gemeinde und die Bewilligung des nachträglichen Baugesuchs. Eventualiter sei der Bauentscheid aufzuheben und die Anpassung des Autounterstandes sei auf Zusehen hin zu bewilligen. Subeventualiter sei die Ziffer 5.2 des Bauentscheids aufzuheben. Subsubeventualiter sei die Ziffer 5.2 des Bauentscheids aufzuheben und es sei die Wiederherstellung des Zustands des Autounterstandes im Jahr 2019 (vor der Installation des elektrischen Rolltors) zu verfügen.