1/14 BVD 110/2021/15 hinwies. Der Beschwerdeführer reichte am 6. August 2020 ein nachträgliches Baugesuch ein für die Schliessung des bestehenden Autounterstandes durch ein Rolltor. Mit Bauentscheid vom 17. Dezember 2020 erteilte die Gemeinde dem Bauvorhaben den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.