b) Mit Schreiben vom 18. Oktober 2021 beantragt der Beschwerdeführer, sämtliche Unterlagen betreffend das fragliche Chalet bei der Gemeindeverwaltung zu edieren, insbesondere das Endabnahmeprotokoll vom ursprünglichen Neubau von 1982/1983. Die Gemeinde Sigriswil hat mit Schreiben vom 30. September 2021 bereits das komplette Baudossier eingereicht. Auf telefonische Nachfrage bestätigte die Gemeinde Sigriswil, die kompletten Akten eingereicht zu haben. Zudem konnten die massgeblichen Sachverhaltselemente anhand der zur Verfügung stehenden Akten und Pläne genügend überprüft bzw. festgestellt werden.