Im Gesuch um Erteilung einer Gewässerschutzbewilligung vom 8. April 1982 werden sechs Zimmer, eine Küche und zwei Spülaborte und Badzimmer aufgeführt. Diese Angaben stimmen überein mit den im Kellergeschossgrundriss und im Erdgeschossgrundriss eingezeichneten Räumen (Gästezimmer, Kinderzimmer, Bastelraum und Bad im Kellergeschoss sowie Elternschlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Küche und Bad im Erdgeschoss). Die heute im Dachgeschoss vorhandenen Wohnräume und der Sanitärraum wurden im Gesuch um Erteilung einer Gewässerschutzbewilligung nicht angegeben.