1. Die Gemeinde Sigriswil stellte aufgrund der Meldung einer Nachbarin fest, dass am bestehenden Gebäude auf Parzelle Sigriswil Grundbuchblatt Nr. F.________ bauliche Veränderungen vorgenommen wurden (Dacherneuerung, Einbau von Dachflächenfenstern, Umnutzung im Dachgeschoss)1. Aufgrund der Intervention der Gemeinde Sigriswil reichte der Beschwerdeführer am 17. Mai 2021 bei dieser ein nachträgliches Baugesuch ein für den Abbruch eines Kamins, den Einbau von je drei Dachflächenfenster pro Hauptdachfläche sowie eines zusätzlichen Fensters an der Westfassade auf Parzelle Sigriswil Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Bauparzelle liegt in der Wohnzone W1.