c) Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 5. August 2021 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2800.00 werden den Beschwerdeführern 1 und 2 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführer 1 und 2 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung