_, die auf der Uferböschung liegende Treppe, die elektrischen Leitungen bzw. Kabel, den elektrischen Biberzaun und die Lampen im Uferbereich, die zwei Kleinbauten südlich der Treppe zum Bootssteg sowie die östlich entlang der Schlossmauer errichteten Bauten – insbesondere die verlegten Bodenplatten, den Hühnerstall, den Geräteschopf sowie die Quermauer mit Durchgang und grossem Tor – zu entfernen bzw. zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die angeordneten Wiederherstellungsarbeiten sind durch den Grundeigentümer der Parzelle Gals Grundbuchblatt Nr. N.________ zu dulden.»